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Die der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e.V verbunden Jugendlichen schließen sich zu einer Jungschützenkompanie zusammen.
Für diese Kompanie gelten folgende Richtlinien:
1. Die Jungschützenkompanie ist eine Abteilung innerhalb der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e.V..
Sie bekennt sich zu den Idealen der Bruderschaft.
2. Die Jungschützenkompanie möchte:
• Die Interessen der Jugendlichen innerhalb der Bruderschaft und in Sundern vertreten
• Die Kontakte zu anderen Jungschützenkompanien pflegen
• Zur Geselligkeit im Schützenwesen beitragen
3. Mitglied der Jungschützenkompanie kann jedes Mitglied der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e.V. werden, dass zwischen 16 und 25 Jahre alt ist. Die Mitgliedschaft kann schriftlich oder mündlich bei einem Mitglied der Kompanieführung beantragt werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Erreichen des Alters von 26 Jahren.
4. Die Jungschützen zahlen keinen zusätzlichen Beitrag.
5. Die Jungschützenkompanie verfolgt vorgegebene Ziele auf Basis von Gemeinschaftsbeschlüssen, die in der Kompanieversammlung mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Jungschützen gefasst werden.
6. Die Jahreskompanieversammlung findet alljährlich etwa einen Monat vor der Generalversammlung der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e.V statt.
7. Zur Jungschützenkompanieversammlung und zu außerordentlichen Versammlungen werden die Jungschützen von der Kompanieführung durch öffentliche Bekanntmachung unter Einhaltung einer Frist von wenigstens einer Woche geladen. Außerordentliche Jungschützenkompanieversammlungen werden in dringenden Fällen einberufen, entweder auf entsprechenden Beschluss der Kompanieführung oder wenn die Einberufung von wenigstens 10% aller Mitglieder der Jungschützenkompanie gefordert wird.
8. Die Kompanieführung setzt sich wie folgt zusammen:
• 3 Offiziere; jeweils Jungschütze aus jeder Kompanie der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e.V.
• 3 Vorstandsmitglieder
Diese 6 Vertreter der Jungschützenkompanie werden auf der ordentlichen Kompanieversammlung durch einfache Mehrheit der Stimmen geheim gewählt. Sie sind durch Ihre Wahl Mitglied im Vorstand der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e.V.
Die Amtszeit beträgt 3 Jahre, Wiederwahl ist bis zum Alter von 22 Jahren möglich.
Der erweiterte Vorstand der Jungschützenkompanie besteht aus:
• Dem Fahnenträger der Kompaniefahne
• 2 Piketrägern
Diese Mitglieder des erweiterten Kompanievorstandes werden ebenfalls auf der ordentlichen Kompanieversammlung durch einfache Mehrheit geheim gewählt.
Die Amtszeit beträgt 1 Jahr, Wiederwahl ist nur zum Piketräger möglich.
9. Die Jungschützenkompanie schießt alljährlich einen Jungschützenkönig aus, der gehalten ist an den Sitten und Gebräuchen der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e.V und der Jungschützenkompanie teilzunehmen.
Das Jungschützenkönigsschießen findet am Schützenfest Montag im Rahmen des großen Vogelschießens statt.
Teilnehmen kann jedes Mitglied der Jungschützenkompanie, dass noch nicht Jungschützenkönig der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e.V. war und dass der Kompanie und der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e.V. schon für mindestens ein Jahr angehört.
Jungschützen, die noch nicht volljährig sind, bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung ihrer Eltern.
10. Der Jungschützenkompanie stehen 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes beratend zur Seite. Der Geschäftsführende Vorstand schlägt diese der Jungschützenkompanie vor.
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